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   OLG Brandenburg, 12.07.2012 - Verg W 6/12   

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https://dejure.org/2012,42770
OLG Brandenburg, 12.07.2012 - Verg W 6/12 (https://dejure.org/2012,42770)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12.07.2012 - Verg W 6/12 (https://dejure.org/2012,42770)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 12. Juli 2012 - Verg W 6/12 (https://dejure.org/2012,42770)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gebührenbefreiung zugunsten einer am Vergabenachprüfungsverfahren als Auftraggeberin beteiligten Gemeinde

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Gebührenbefreiung für kommunale Eigenbetriebe!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.10.2011 - X ZB 5/10

    Gebührenbeschwerde in Vergabesache

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.07.2012 - Verg W 6/12
    Die sofortige Beschwerde gegen die Kosten- und Gebührenentscheidung der Vergabekammer ist gemäß § 116 Abs. 1 GWB statthaft (vgl. BGH, Beschluss vom 25.10.2011, X ZB 5/10, NZBau 2012, 186).

    Die Kostenfolgen im Beschwerdeverfahren ergeben sich aus entsprechender Anwendung von § 68 Abs. 3 GKG (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 25.10.2011, X ZB 5/10 a.a.O.).

  • OLG Düsseldorf, 14.09.2009 - Verg 20/09

    Kostenfreiheit des Auftraggebers im Rahmen eines Straßenbauvorhabens

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.07.2012 - Verg W 6/12
    Die von der Auftraggeberin angeführte Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Beschluss vom 14.09.2009, VII-Verg 20/09, zitiert nach juris.de) gibt für die Beurteilung im Streitfall nichts her.
  • OLG Brandenburg, 09.02.2010 - Verg W 9/09

    Vergabenachprüfungsverfahren: Zwingender Ausschluss des Angebots bei fehlendem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.07.2012 - Verg W 6/12
    Soweit der Senat im Beschluss vom 09.02.2010, Verg W 9/09, beiläufig ausgesprochen hat, dass einer gebührenrechtlichen Privilegierung des Auftraggebers nicht bei der Festsetzung der Gebühr, sondern bei der Kosteneinziehung Rechnung zu tragen sei, hält er daran nicht fest.
  • VK Brandenburg, 24.05.2012 - VK 48/11
    Auszug aus OLG Brandenburg, 12.07.2012 - Verg W 6/12
    Die sofortige Beschwerde der Auftraggeberin gegen die Kosten- und Gebührenentscheidung im Beschluss der Vergabekammer des Landes Brandenburg vom 24.05.2012 - VK 48/11 - wird zurückgewiesen.
  • KG, 09.03.2022 - Verg 3/18

    Sofortige Beschwerde gegen die Kostenentscheidung einer Vergabekammer

    Die Vergabekammer hat in ihrer Kostenentscheidung über die Festsetzung der Verfahrensgebühr (§ 128 Abs. 1 und 2 GWB a.F., § 182 Abs. 1 und 2 GWB ) und die Verteilung der Verwaltungskosten (§ 128 Abs. 3 GWB a.F., § 182 Abs. 3 GWB ) zu entscheiden, wozu auch die Entscheidung über eine Gebührenbefreiung nach § 128 Abs. 1 S. 2 GWB a.F. (§ 182 Abs. 1 S. 2 GWB ) in Verbindung mit § 8 VwKostG und bei mehreren Kostenschuldnern die Entscheidung über ihren Anteil an der Kostentragung gehören (OLG Brandenburg, Beschluss vom 12. Juli 2012 - Verg W 6/12 -, juris Rn. 5; Summa in: Heiermann/Zeiss/Summa, jurisPK-Vergaberecht, 5. Auflage 2016, Stand 24. November 2020, § 182 GWB Rn. 57).

    Dann kann ein berechtigtes Bedürfnis des Kostenschuldners bestehen, die von der Vergabekammer aus seiner Sicht fehlerhaft übersehene oder versagte Kostenbefreiung gegebenenfalls durch den Vergabesenat feststellen zu lassen, um einer unberechtigten Inanspruchnahme die Grundlage zu entziehen (vgl. etwa OLG Brandenburg, Beschluss vom 12. Juli 2012 - Verg W 6/12 -, juris Rn. 5; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. September 2009 - VII- Verg 20/09 -, juris Rn. 3 ff.).

    Die von den Antragsgegnern gestellten Hilfsanträge zur Gebührenbefreiung und der Höhe der Verfahrensgebühr waren nicht streitwerterhöhend zu berücksichtigen, weil das Verfahren insoweit entsprechend § 66 Abs. 8 GKG gebühren- und kostenfrei war (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - X ZB 5/10 -, juris Rn. 24; OLG Brandenburg, Beschluss vom 12. Juli 2012 - Verg W 6/12 -, juris Rn. 13; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. September 2009 - VII- Verg 20/09 -, juris Rn. 15).

  • VK Schleswig-Holstein, 19.01.2005 - VK-SH 37/04

    Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes

    Zur Ermittlung der Gleichwertigkeit sind aber ,,nur" Nachforschungen im Rahmen der verfügbaren Erkenntnismöglichkeiten und innerhalb der zeitlichen Grenzen der Zuschlags- und Angebotsbindungsfrist anzustellen (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 20.08.2002, Verg W 6/12; OLG Naumburg, Beschluss vom 22.12.1999, 1 Verg 4/99; BayObLG Beschluss vom 21.11.2001, Verg 17/01; OLG München, NJW-RR 1997, 1514, 1515).
  • VK Brandenburg, 29.10.2015 - VK 19/15

    Angebotspreis ungewöhnlich niedrig? Maßstab ist die Angebotsendsumme!

    In Bezug auf den Eigenbetrieb ... hat der Vergabesenat des OLG Brandenburg bereits entschieden, dass es sich hierbei um ein wirtschaftliches Unternehmen handelt, mit der daraus resultierenden Folge der fehlenden Gebührenbefreiung der Stadt (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 12. Juli 2012, Verg W 6/12).
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